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   OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - VII-Verg 32/11   

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OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - VII-Verg 32/11 (https://dejure.org/2011,16724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2011 - VII-Verg 32/11 (https://dejure.org/2011,16724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - VII-Verg 32/11 (https://dejure.org/2011,16724)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 3; GWB § 128 Abs. 4
    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann hat sich der Nachprüfungsantrag erledigt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - Verg 62/09

    Erfolg beim Hilfsantrag: Kostentragung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11
    Ob und inwieweit ein Verfahrensbeteiligter im Sinne des § 128 Abs. 3 S. 1 GWB (für die Kosten der Vergabekammer) und des § 128 Abs. 4 S. 1 GWB (für die notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten) unterliegt, richtet sich in erster Linie nach dem wirtschaftlichen Begehren des Antragstellers (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2010 - VII-Verg 62/09; BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10 - Rdnr. 76 m.w.N.).

    In diesem Falle hat der Senat auch eine Kostenteilung zur Hälfte für gerechtfertigt gehalten (Beschluss vom 22.02.2010 - VII-Verg 62/09).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 10/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11
    Eine Erledigung tritt zwar bereits mit einem Ereignis ein, welches den Gegenstand des Nachprüfungsantrages beseitigt (und zwar unabhängig von der Begründetheit des Nachprüfungsantrages, vgl. Senatsbeschlusses vom 11.05.2011 - VII-Verg 10/11).

    Allerdings hat die Vergabekammer im Ansatzpunkt zu Recht ausgeführt, dass über die Kosten des Verfahrens (einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten) nach billigem Ermessen zu entscheiden ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29.09.2010 - VII-Verg 15/10; vom 28.01.2011 - VII-Verg 62/10; vom 11.05.2011 - VII-Verg 10/11).

  • VK Bund, 17.03.2011 - VK 3-159/10
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen wird der Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 17. März 2011 (VK 3-159/10) unter 2. und 3. aufgehoben und durch folgende Anordnungen ersetzt: "3.

    Sie beantragt daher, den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 17. März 2011 (VK 3-159/10) hinsichtlich der Entscheidung über die Kosten (Tenor zu 2. und zu 3.) aufzuheben, auszusprechen, dass sie, die Antragsgegnerinnen, als Gesamtschuldnerinnen und die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer (Gebühren und Auslagen) jeweils zur Hälfte tragen, auszusprechen, dass ihre, der Antragsgegnerinnen, und die Aufwendungen der Antragstellerin zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor der Vergabekammer gegeneinander aufgehoben werden, festzustellen, dass die Heranziehung anwaltlicher Verfahrensbevollmächtigter durch sie, die Antragsgegnerinnen, im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig war.

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11
    Ob und inwieweit ein Verfahrensbeteiligter im Sinne des § 128 Abs. 3 S. 1 GWB (für die Kosten der Vergabekammer) und des § 128 Abs. 4 S. 1 GWB (für die notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten) unterliegt, richtet sich in erster Linie nach dem wirtschaftlichen Begehren des Antragstellers (vgl. Senat, Beschluss vom 22.02.2010 - VII-Verg 62/09; BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10 - Rdnr. 76 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11
    Dieser Beschluss ist spätestens dadurch wirksam geworden, dass er den Verfahrensbeteiligten zugegangen ist (vgl. zum Zeitpunkt des Ergehens des Beschlusses im Sinne des § 116 Abs. 2 GWB Senatsbeschluss vom 09.06.2010 - VII-Verg 19/10).
  • OLG Naumburg, 31.01.2011 - 2 Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit für eine Entscheidung in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11
    Zwar stellt das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ein Verwaltungsverfahren dar (vgl. § 114 Abs. 3 S. 1, § 115a GWB), auf das grundsätzlich das jeweils geltende VwVfG Anwendung findet (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 31.01.2011 - 2 Verg 1/11).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - Verg 19/11

    Kostenentscheidung nach Untersagung der Zuschlagserteilung durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11
    a) Zur Frage, ob und inwieweit ein Antragsteller bei streitiger Entscheidung unterlegen ist und ihm daher die Kosten (teilweise) auferlegt werden müssen, hat der Senat ausgeführt (Beschluss vom 04.04.2011 - VII-Verg 19/11):.
  • OLG Naumburg, 12.07.2010 - 1 Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung des Verfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11
    Eine entsprechende Erledigungserklärung der Antragsgegnerin - eine solche der Beigeladenen war nicht notwendig (vgl. u.a. OLG Naumburg, Beschluss vom 12.07.2010 - 1 Verg 9/10) - lag auch beim Kostenbeschluss vom 17. März 2011 nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 62/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens durch Rücknahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11
    Allerdings hat die Vergabekammer im Ansatzpunkt zu Recht ausgeführt, dass über die Kosten des Verfahrens (einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten) nach billigem Ermessen zu entscheiden ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29.09.2010 - VII-Verg 15/10; vom 28.01.2011 - VII-Verg 62/10; vom 11.05.2011 - VII-Verg 10/11).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - Verg 15/10

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Vergabenachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11
    Allerdings hat die Vergabekammer im Ansatzpunkt zu Recht ausgeführt, dass über die Kosten des Verfahrens (einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten) nach billigem Ermessen zu entscheiden ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29.09.2010 - VII-Verg 15/10; vom 28.01.2011 - VII-Verg 62/10; vom 11.05.2011 - VII-Verg 10/11).
  • OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19

    Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des

    Eine Änderung des Gegenstands des Verfahrens setzt voraus, dass der Antragsteller eine Erledigungserklärung abgibt oder seinen Antrag auf einen Feststellungsantrag umstellt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 05.06.2018 und 26.06.2018 - jeweils 17 Verg 1/18; ebenso OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12.05.2011 - VII-Verg 32/11, juris Rn. 29, und vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11, juris Rn. 42; Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 168 GWB Rn. 109 f.; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 114 GWB Rn. 229; für § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, an dessen Wortlaut § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB anknüpft, auch BVerwG, Beschluss vom 23.07.2014 - 6 B 1/14, juris Rn. 42).
  • VK Rheinland-Pfalz, 06.01.2021 - VK 1-22/19

    Maschinenschriftliche Namenswiedergabe des Vorsitzenden reicht!

    Von der Vergabekammer kann die Entscheidung weder vor noch nach Eintritt der Bestandskraft auf der Rechtsgrundlage von § 48 oder § 49 VwVfG zurückgenommen oder widerrufen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.05.2011, VII-Verg 32/11; Thiele in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWBVergaberecht, 5. Aufl., § 168 GWB, Rn. 117; Antweiler, in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, GWB 4. Teil, 3. Aufl., § 168 GWB, Rn. 73).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 37/11

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags betreffend den Abschluss eines

    Solange der Antragsteller sein Primärbegehren aufrechterhält (oder dieses gegebenenfalls durch Zwischenentscheidung nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen worden ist, vgl. OLG Jena, Beschluss vom 09.09.2002 - 6 Verg 4/02), hat die Vergabekammer darüber innerhalb der Entscheidungsfrist zu entscheiden; eine Erledigung setzt zumindest eine Erledigungserklärung des Antragstellers voraus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.05.2011 - VII-Verg 32/11 und vom 15.05.2011 - VII-Verg 10/11, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Verg 25/19

    Vermutungen lösen keine Rügeobliegenheit aus!

    Ein Unterliegen im Sinne des § 182 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 GWB richtet sich nicht schematisch nach den gestellten Anträgen, sondern primär nach der Erreichung des Verfahrensziels in wirtschaftlicher Hinsicht (Senatsbeschluss vom 12.05.2011 - VII-Verg 32/11, zitiert nach juris, Tz. 38; Damaske, in: Müller-Wrede, GWB, § 182 Rn. 65; Noch, in: Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl., § 182 GWB Rn. 62 ff.; Thiele, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommetar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 182 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens durch

    Nachdem die Hauptbeteiligten das Nachprüfungsverfahren für erledigt erklärt haben, ist der angefochtene Beschluss der Vergabekammer gegenstandslos, es ist nur noch über die Kosten zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 11.05.2011 - VII-Verg 10/11, VergabeR 2011, 785; s. auch Senatsbeschluss vom 12.05.2011 - VII-Verg 32/11; vgl. auch Senatsbeschluss vom 05.03.2012 - VII-Verg 38/10 zu den Folgen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrages).
  • VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19

    Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

    Da sowohl Antragstellerin als auch Antragsgegnerin durch Verfahrensbevollmächtigte vertreten worden sind, sind ihre notwendigen Aufwendungen nicht zu erstatten, sondern gegeneinander aufzuheben, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.05.2011 - Verg 32/11.
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 14/12

    Wer trägt die Kosten eines erledigten Nachprüfungsverfahrens?

    Nachdem die Hauptbeteiligten das Nachprüfungsverfahren für erledigt erklärt haben, ist der angefochtene Beschluss der Vergabekammer gegenstandslos, es ist nur noch über die Kosten zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 11.05.2011 - VII-Verg 10/11, VergabeR 2011, 785; s. auch Senatsbeschluss vom 12.05.2011 - VII-Verg 32/11 und vom 05.03.2012 - VII-Verg 38/10 zu den Folgen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrages).
  • VK Rheinland, 20.09.2022 - VK 21/22

    Nicht erfüllbare (abfallrechtliche) Anforderung ist vergaberechtswidrig!

    Maßgeblich ist, ob sich die Bieterchancen des Antragstellers durch die Entscheidung im Nachprüfungsverfahren in dem von ihm begehrten Umfang verbessert haben (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2011 - Verg 32/11 - Beschluss vom 25.03.2020 - Verg 25/19 -).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.12.2011 - 1 VK 6/11

    Betrieb einer Unterkunft (VOL/A) für wohnungslose Personen

    In diesem Falle ist eine Kostenteilung zur Hälfte gerechtfertigt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: VII-Verg 32/11; Beschluss vom 11.05.2011, Az.: VII-Verg 64/10; Beschluss vom 06.04.2011, Az.: VII-Verg 19/11).
  • VK Bund, 19.06.2017 - VK 1-57/17

    Flussbagger- und Uferausbauarbeiten

    Die ASt trifft dabei ein mit einem Anteil von einem Drittel zu bewertendes Unterliegen, da sie mit der Anstrengung des Nachprüfungsverfahrens unter anderem den Ausschluss des Angebots der Bg und damit im Ergebnis die Erteilung des Zuschlags auf ihr Angebot begehrt, während durch die vorliegende Entscheidung lediglich ihre grundsätzlichen Auftragschancen im Bieterfeld gewahrt bleiben (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2012, VII- Verg 85/11; Beschluss vom 12. Mai 2011, VII-Verg 32/11).
  • VK Köln, 06.10.2014 - VK VOL 21/13

    Massenanfall von Verletzten: Erweiterte Rettungsdienstmaßnahmen sind kein

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - Verg 5/22

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Kosten eines

  • VK Bund, 17.11.2014 - VK 2-77/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe eines Bauvorhabens

  • VK Bund, 16.10.2013 - VK 1-81/13

    Nachprüfungsverfahren: Rahmenvertrag zum Kauf und zur Pflege von Standardsoftware

  • VK Niedersachsen, 21.06.2016 - VgK-10/16

    Kostentragung nach der Zurückweisung des Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren

  • VK Bund, 17.11.2014 - VK 2-79/14

    Nachprüfungsverfahren: Laboreinrichtung

  • VK Niedersachsen, 05.06.2014 - VgK-13/14

    Gebührenfestsetzung der Vergabekammer hinsichtlich Zurückweisung des

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - Verg 38/10

    Rechtsfolgen der Zurücknahme des Vergabenachprüfungsantrages nach Entscheidung

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